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   OVG Bremen, 04.07.1991 - 1 B 35/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,13945
OVG Bremen, 04.07.1991 - 1 B 35/91 (https://dejure.org/1991,13945)
OVG Bremen, Entscheidung vom 04.07.1991 - 1 B 35/91 (https://dejure.org/1991,13945)
OVG Bremen, Entscheidung vom 04. Juli 1991 - 1 B 35/91 (https://dejure.org/1991,13945)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholung von Prüfungen - Wiederholungsprüfung - Einstweilige Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtswidrigkeit einer Prüfung; Hauptsacheverfahren ; Beweisaufnahme ; Sachverständigengutachten; Wiederholungsprüfung

Besprechungen u.ä.

  • zimmerling.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der vorläufige Rechtsschutz im Prüfungsrecht (Dr. Wolfgang Zimmerling, Dr. Robert Brehm)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Bremen, 04.07.1991 - 1 B 35/91
    Die Frage, ob die gestellten Aufgaben geeignet waren, Leistungen nachzuweisen, die mit denen gleichwertig sind, die Schüler und Schülerinnen durch den erfolgreichen Besuch einer öffentlichen Realschule erbringen (§ 1 S. 2 der Ordnung für die Prüfung zur Erlangung des Abschlußzeugnisses der Realschule v. 26.03.1991 BremGBl. S. 147 ), unterliegt uneingeschränkt der gerichtlichen Kontrolle, weil sie keine prüfungsspezifischen Wertungen betrifft (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991 1 BvR 419/81, 213/83 ).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus OVG Bremen, 04.07.1991 - 1 B 35/91
    Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn den Antragstellern in der Zwischenzeit eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in ihren Grundrechten drohte, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.10.1988, BVerfGE 79, 69 = NJW 1989, 827).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82

    Bewertung medizinischer Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren

    Auszug aus OVG Bremen, 04.07.1991 - 1 B 35/91
    Sie haben nicht vorgetragen, geschweige denn glaubhaft gemacht, daß sie aufgrund des angefochtenen Prüfungsergebnisses gezwungen seien, die Aufnahme einer Berufsausbildung, eines anderen Ausbildungsganges oder einer Berufstätigkeit auf ungewisse Zeit hinauszuschieben (vgl. zu diesem Kriterium BVerfG, Beschl. v. 14.03.1989, BVerfGE 80, 40 = NVwZ 1989, 854 ).
  • VG Würzburg, 20.02.2017 - W 2 E 17.96

    Vorläufige Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien

    Die Folgenabwägung muss dabei sowohl die grundrechtlich geschützte Position des Prüflings als auch den Umstand einbeziehen, dass die Teilnahme an der Prüfung aufgrund einer einstweiligen Anordnung auf eigenes Risiko erfolgt, da die vorläufig vermittelte Rechtsposition im Falle eines späteren Unterliegens in der Hauptsache wieder rückwirkend entfiele (vgl. VG Meiningen, a.a.O.; OVG Lüneburg, B.v. 17.03.2003 - 2 ME 16/03 - juris; BVerfG, B.v. 25.07.1996, a.a.O.; OVG Bremen, B.v. 04.07.1991 - 1 B 35/91 - juris; OVG Schleswig, U.v. 03.09.1992 - 3 L 380/91 - juris).
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